#1592
Jana Brenneisen
Verwalter

    • Duales Krankenversicherungssystem (gesetzliche und private Krankenversicherung)
    • Ca. 90% der deutschen Gesamtbevölkerung sind gesetzlich versichert.
    • Das deutsche Versorgungssystem gliedert sich in drei Bereiche: ambulante Versorgung, Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen.
    • Grundprinzipien des Versicherungssystems:
    o Versicherungspflicht: Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Krankenversicherung besitzen.
    o Beitragsfinanzierung: Finanzierung hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten sowie deren Arbeitgeber.
    o Solidaritätsprinzip: Alle gesetzlich Versicherten tragen gemeinsam das persönliche Risiko der Kosten, die durch Krankheit entstehen. Die Beitragshöhe richtet sich prozentual nach dem Einkommen.
    o Selbstverwaltungsprinzip: Der Staat beschließt nur die Rahmenbedingungen. Die weitere Organisation und Finanzierung ist Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Oberstes Gremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).