#1594
Jana Brenneisen
Verwalter

    Man hat Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung, d.h. insbesondere ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung sowie Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

    Welche Leistungen konkret übernommen werden, kannst du immer bei deiner Krankenversicherung nachfragen.