5. August 2022 um 10:56 Uhr
#1594
Man hat Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung, d.h. insbesondere ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung sowie Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
Welche Leistungen konkret übernommen werden, kannst du immer bei deiner Krankenversicherung nachfragen.
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Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 1 Monat von
Jana Brenneisen.