#1600
Jana Brenneisen
Verwalter

    • Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, in welche man wegen verschiedener
    sozialer Gegebenheiten automatisch eingeordnet wird.
    • In der Regel beträgt der Grundfreibetrag pro Person 10.347€. Der Grundfreibetrag bezeichnet das Gehalt, welches man pro Jahr verdienen kann, ohne es versteuern zu müssen. Der auch als Steuerfreibetrag bekannte Betrag schützt das Existenzminimum vor Steuerabzügen.
    • Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens bemisst sich der Steuersatz. Nach Überschreiten des Grundfreibetrags beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14%.
    • Mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt der Steuersatz linear progressiv (sogennante Grenzsteuersätze) an, bis er bei einem Einkommen von 58.597€ den Spitzensteuersatz von 42% erreicht.
    • Ab einem Einkommen von 277.826€ greift der Reichensteuersatz von 45%.