#1607
Jana Brenneisen
Verwalter

    • Jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher ist es laut § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG) erlaubt, ein Basiskonto (Konto auf Guthabenbasis, d.h. es wird keine Überziehung geduldet, es gibt keinen Dispokredit und keine Kreditkarte als Zahlungsmittel) zu eröffnen. Basiskonto ist nicht gleich Girokonto! Die Bank kann die Eröffnung eines Girokontos verweigern, wenn die Bonität des Antragstellers bzw. der Antragstellerin zu gering ist.
    • Ein Konto kann man persönlich in einer Bankfiliale oder auch direkt am Computer, Tablet oder Handy online durch Ausfüllen eines Antragsformulares eröffnen. In jedem Fall benötigt man dafür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um seine Identitiät zu verifizieren. Mit diesem kann man in der Filiale seine Identität vor Ort nachweisen. Bei Online-Beantragung geschieht diese Verifizierung über Postident oder Videoident.
    • Gute Gesamtpakete zur Eröffnung eines Girokontos bieten folgende Banken: Comdirect, DKB, Consorsbank, ING

    Ein Bankkonto kann man in der Regel erst eröffnen, wenn man eine Steuer ID hat. Nur bei der N26 Bank ist das ohne diese Nummer möglich.