#1619
Jana Brenneisen
Verwalter

    • Die Anerkennung ist nötig bei reglementierten Berufen (z.B. Ärzte).
    • Normalerweise muss für die Anerkennung eines akademischen Abschlusses die Gleichwertigkeit des Abschlusses gegeben sein. Darüber hinaus sind die gesundheitliche und persönliche Eignung sowie fortgeschrittene Deutschkenntnisse (B2), ggf. auch Kenntnisse der Fachsprache vorzuweisen.
    • Man muss einen kostenpflichtigen Antrag auf Anerkennung stellen und dabei verschiedene Unterlagen (Identitätsnachweis, CV, Nachweis der Berufsqualifikation etc) mit einreichen.

    Infos über die Anerkennung findet man auch hier:
    https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php
    https://www.iq-netzwerk-nrw.de/angebote/anerkennungsberatung/ (Beratungsstelle wenn man schon in Deutschland ist)
    – ZSBA berät, wenn man noch nicht in Deutschland ist

    In jedem Bundesland läuft die Anerkennung unterschiedlich ab und muss bei verschiedenen Stellen beantragt werden. Auch für jeden Berufszweit läuft sie anders ab. Deswegen sollte man Beratungsangebote in Anspruch nehmen.