Was ist die Anmeldung und warum ist sie so wichtig?
• Die Anmeldung ist die offizielle Registrierung eines Wohnsitzes in Deutschland, d.h. jeder, der in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich anmelden (allgemeine Meldepflicht). Sie ist im §17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) festgesetzt.
Wie kann ich die Anmeldung vornehmen?
• Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug
• Mit vorheriger Terminvereinbarung im Kundenzentrum der Wahl
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
• Personalausweis
• Reisepass (falls vorhanden oder falls kein Personalausweis vorliegt)
• Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung (EU-Bürger) oder Visum (Nicht-EU-Bürger)
• Bei Anmeldung im Familienverband: Dokumente aller zuziehenden Personen
• Anmeldeformular mit Unterschrift der/des Meldepflichtigen (entfällt bei persönlichem Vorsprechen)
• Meldepflicht für Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) – Einverständniserklärung
• Bescheinigung des Wohnungsgebers / der Wohnungsgeberin über den Einzug
• Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (anstelle Wohnungsgeberbescheinigung; nur bei Einzug in Eigenheim)
• Bei Zuzug aus dem Ausland und Heirat oder Verpartnerung: Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden zuziehender minderjähriger Kinder (Übersetzung durch öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher)