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    Jana Brenneisen
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      #1651
      Jana Brenneisen
      Verwalter

        • Grundsätzlich wird jede Person behandelt, die an akuten Schmerzen leidet oder lebensbedrohlich erkrankt ist, auch ohne Krankenversicherung.
        • Der Bundesmantelvertrag für Ärzte regelt, dass Patienten ohne Gesundheitskarte abgewiesen werden dürfen, sofern sie nicht akut behandelt werden müssen.
        • Einige Praxen sind sehr streng, andere vergeben Termine auch an Patienten ohne Gesundheitskarte und erlauben eine Nachreichfrist von bis zu 10 Tagen. Wird die Karte binnen dieser Frist nicht nachgereicht, müssen die Kosten privat beglichen werden. Wer ohne Krankenversicherung zum Arzt geht, wird also wie ein Privatpatient behandelt. Nach dem Arztbesuch kommt die Rechnung per Post nach Hause. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

        Eine Krankenversicherung ist generell verpflichtend.

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