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    Jana Brenneisen
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      #1594
      Jana Brenneisen
      Administrator

        Man hat Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung, d.h. insbesondere ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung sowie Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

        Welche Leistungen konkret übernommen werden, kannst du immer bei deiner Krankenversicherung nachfragen.

        • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 3 Monaten von Jana Brenneisen.
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