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    Jana Brenneisen
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      #1622
      Jana Brenneisen
      Verwalter

        • Wohnt man zur Miete, sollte man vor Anschaffung eines Haustieres mit seinem Vermieter abklären, ob die Haltung des gewünschten Haustieres in der jeweiligen Wohnung erlaubt ist.
        • Für die Haltung eines Hundes fällt Hundesteuer an. Die Höhe der Steuer setzt die Gemeinde fest. Auf dem Land (5 – 40€ jährlich) ist sie günstiger als in der Stadt (65 -186€ jährlich). Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Hunde man hält und ob der Hund als möglicherweise gefährlich eingestuft wird.
        • Zu beachten ist, dass einige exotische Tiere nicht – oder nur, wenn sie aus einer Nachzucht stammen – von Privatpersonen gehalten werden dürfen (z.B. einige Affenarten, bestimmte Papageien und Krokodile).
        • Es gibt ein Verbot für die Haltung von 33 sogenannten invasiven Tierarten. Das sind Tiere, die einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten einschleppen können (z.B. Waschbären).
        • Jedes Bundesland handhabt Auslegung und Kontrolle der Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren, die durch die Bundesartenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz geregelt werden, unterschiedlich.
        • Das Bürgerliche Gesetzbuch §833 regelt, dass Tierbesitzer für ihre Haustiere haften.

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