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    Jana Brenneisen
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      #1600
      Jana Brenneisen
      Verwalter

        • Es gibt insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, in welche man wegen verschiedener
        sozialer Gegebenheiten automatisch eingeordnet wird.
        • In der Regel beträgt der Grundfreibetrag pro Person 10.347€. Der Grundfreibetrag bezeichnet das Gehalt, welches man pro Jahr verdienen kann, ohne es versteuern zu müssen. Der auch als Steuerfreibetrag bekannte Betrag schützt das Existenzminimum vor Steuerabzügen.
        • Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens bemisst sich der Steuersatz. Nach Überschreiten des Grundfreibetrags beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz von 14%.
        • Mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt der Steuersatz linear progressiv (sogennante Grenzsteuersätze) an, bis er bei einem Einkommen von 58.597€ den Spitzensteuersatz von 42% erreicht.
        • Ab einem Einkommen von 277.826€ greift der Reichensteuersatz von 45%.

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