• Duales Krankenversicherungssystem (gesetzliche und private Krankenversicherung)
• Ca. 90% der deutschen Gesamtbevölkerung sind gesetzlich versichert.
• Das deutsche Versorgungssystem gliedert sich in drei Bereiche: ambulante Versorgung, Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen.
• Grundprinzipien des Versicherungssystems:
o Versicherungspflicht: Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eine Krankenversicherung besitzen.
o Beitragsfinanzierung: Finanzierung hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten sowie deren Arbeitgeber.
o Solidaritätsprinzip: Alle gesetzlich Versicherten tragen gemeinsam das persönliche Risiko der Kosten, die durch Krankheit entstehen. Die Beitragshöhe richtet sich prozentual nach dem Einkommen.
o Selbstverwaltungsprinzip: Der Staat beschließt nur die Rahmenbedingungen. Die weitere Organisation und Finanzierung ist Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Oberstes Gremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).